Tarife

Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Anlage 1

 

Allgemeiner Wassertarif

Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21. November 2007 werden mit Wirkung vom 1. Juli 2008 folgende Tarife berechnet (in Klammern die Preise incl. Mwst.):

1. Baukostenzuschuss

für den Anschluss von Grundstücken in Versorgungsbereichen, deren Verteilungsanlagen vor dem 1. Januar 1981 hergestellt oder mit deren Bau vor diesem Zeitpunkt begonnen wurde:

40,00 € (42,80 €) für 1 m Straßenfrontlänge

2. Kosten für die Herstellung eines Hausanschlusses

von 25 mm Durchmesser (1")

bis 10 m Länge 1.100,00 € (1.177,00 €)
10 - 15 m Länge 1.300,00 € (1.391,00 €)
15 - 20 m Länge 1.450,00 € (1.551,50 €)
ab 20 m Länge, je m Mehrlänge 52,00 € (55,64€)

Bei Durchmesser ab 40 mm (1 1/2 ") erhöhen sich die Kosten um 5 %.

Gutschrift bei Einbau der vom Wasserwerk gelieferten Mauerdurchführung durch den Kunden:

31,00 € (33,17 €)

3. Wasserlieferung

3.1 Grundpreis

Der monatliche Grundpreis beträgt für jeden aufgestellten Wasserzähler in einer Größe von

3 - 12 m³ 6,04 € (6,46 €)
20 m³ 18,83 € (20,15 €)
50 mm 41,83 € (44,76 €)
80 mm 62,34 € (66,70 €)
100 mm 77,64 € (83,07 €)
Standrohrzähler
Standrohrzähler je Kalendertag, 2,50 € (2,68 €)
mindestens 25,00 € (26,75 €)

3.2 Mengenpreis

Bei einer Jahresabnahme je Messstelle von

1 m³ - 10.000 m³ 88,00 Cent (94,16 Cent)
10.001 m³ - 20.000 m³ 80,00 Cent (85,60 Cent)
20.001 m³ - 30.000 m³ 71,00 Cent (75,97 Cent)
ab 30.001 m³ 63,00 Cent (67,41 Cent)

4. Sonderkosten

Es werden berechnet:

Für jede Mahnung 6,00 €
Für jede Nachkassierung 13,00 €
Für jede Ablesung und
Kontrolle eines Standrohrzählers 52,00 € (55,64 €)
Für Sperrung der Wasserlieferung und
Aufhebung der Sperrung 52,00 € (55,64 €)
Sicherheitsbetrag für Standrohrzähler 410,00 €

Die Mehrwertsteuer für die Tarife gem. Ziffer 2. beträgt ab 01.02. 2009 7% und gem.Ziffer 1. ab 01.04.2009 7%.

LÖRMECKE-WASSERWERK GMBH